wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 19.06.2015
60 Ga 8417/15 -

Streik des Pflegepersonals an der Charité zulässig

Arbeitsgericht Berlin lehnt Untersagung des Streiks an der Charité ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Charité, der Gewerkschaft ver.di den ab dem 22. Juni 2015 geplanten Streik des Pflegepersonals zu untersagen, zurückgewiesen.

Mit dem Streik soll ein Tarifvertrag erreicht werden, der eine bestimmte personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Die Charité hat hiergegen vor allem geltend gemacht, mit dem Abschluss der noch geltenden Vergütungstarifverträge sei auch die Personalausstattung geregelt worden; der Streik verstoße daher gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht und sei deshalb rechtswidrig. Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Pflegebranche | Streik | Solidaritätsstreik | Unterstützungsstreik | ver.di

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21187 Dokument-Nr. 21187

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21187

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
M..Frank schrieb am 23.06.2015

Ja, Streiks sind für die Arbeitgeber immer ein Problem und sie würden sie am liebsten verbieten lassen. Gut, dass die Gerichte sie mit ihrem Ansinnen abweisen. Das Pflegepersonal streikt völlig rechtens. Es gibt in allen Kliniken einen Pflegepersonalnotstand. Beaachtenswert an diesem Streik ist doch, dass das Personal nicht mehr Geld für sich persönlich will, sondern, sie streiken für mehr Pflegepersonal. Dafür, dass mehr Pflegekräfte für weniger Pflegebedürftige verantwortlich sind. Das ist ein Streik für mehr Menschenwürde und somit völlig berechtigt.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?