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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2016
- 41 Ca 15029/15 -
Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH
Amazon muss Betriebsgelände nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die
Arbeitsgericht gibt Klage statt
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2016
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22441
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