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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2012
31 Ca 13626/12 -

Kündigung eines Busfahrers wegen Drogenkonsums während der Arbeitszeit berechtigt

Arbeitsgericht Berlin weist Klage gegen außerordentliche Kündigung ab

Der Verdacht, dass ein Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hat, berechtigt den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Der BVG-Busfahrer des zugrunde liegenden Streitfalls war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.

Verdacht des Drogenkonsums berechtigt Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für berechtigt gehalten. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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