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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.09.2021
30 Ca 5638/21 -

Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge

GDL mit Klage gescheitert

Das Arbeitsgericht hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrs­dienst­leister (AGV MOVE) auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen.

Die Unternehmen der Bahn wendeten in den Betrieben, in denen sie von einer mehrheitlichen Organisation der Beschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgingen, die Tarifverträge der GDL zu Recht nicht an.

§ 4 a Tarifvertragsgesetz nicht verfassungswidrig

Die Regelung in § 4 a Tarifvertragsgesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung. Die Entscheidung bezieht sich auf die aktuell noch geltenden Tarifverträge, nicht auf die nach erfolgter Einigung künftig in Kraft tretenden Tarifverträge.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 30842 Dokument-Nr. 30842

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