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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2010
29 GA 5197/10 -

ArbG Berlin: Fluggesellschaft muss gekündigten Piloten weiterbeschäftigen

Kündigung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit unwirksam

Eine Kündigung eines Piloten durch die arbeitgebende Fluggesellschaft wegen der gewerkschaftlichen Tätigkeit des Piloten ist rechtsunwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Verhandlung eine Fluggesellschaft im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Piloten trotz einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich zu beschäftigen.

Pilot ist auf Beschäftigung angewiesen, um erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können

Die Kündigung sei allein wegen einer gewerkschaftlichen Tätigkeit des Piloten erfolgt und daher offensichtlich rechtsunwirksam. Der Pilot sei zudem auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Fluggesellschaft müsse den Piloten daher auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens beschäftigen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2010
Quelle: ra-online, ArbG Berlin

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