wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.07.2015
13 BV 1848/15 -

Sozialplan nach Massenentlassungen auf dem Berliner Flughafen Tegel unwirksam

Leistungen eines Sozialplans dürfen nicht von Vorgaben eines Konzernunternehmens abhängen

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der von der Einigungsstelle im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel beschlossene Sozialplan unwirksam ist.

Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Verfahrens - die Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG - fertigte im Auftrag eines zum gleichen Konzern gehörenden Unternehmens auf dem Flughafen Berlin-Tegel Passagiere ab, wobei die entstandenen betriebswirtschaftlichen Verluste stets konzernintern ausgeglichen wurden. Nach einer Kündigung aller Aufträge kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer und verhandelte mit dem Betriebsrat in einer betrieblichen Einigungsstelle über einen Sozialplan. Die Einigungsstelle beschloss am 21. Januar 2015 einen Sozialplan, dessen Leistungen teilweise von Vorgaben eines Konzernunternehmens abhingen und der die Bildung einer so genannten Transfergesellschaft zur Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer vorsieht.

Regelungen zur Transfergesellschaft unterliegen nicht zwingendem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte den Sozialplan auf Antrag des Betriebsrats für unwirksam. Es sei unzulässig, die Dotierung des Sozialplans von der Entscheidung eines Dritten abhängig zu machen; vielmehr müsse die Einigungsstelle selbst entscheiden, ob und ggf. in welcher Weise die den Arbeitnehmern entstehenden Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden. Die vorgesehenen Leistungen seien zudem unzureichend. Die Einigungsstelle habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass die aufgetretenen Verluste bislang konzernintern ausgeglichen wurden und deshalb zu erwarten gewesen sei, dass auch angemessene Abfindungen innerhalb des Konzerns finanziert werden würden. Die Regelungen zur Transfergesellschaft unterlägen teilweise nicht dem zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und könnten daher nicht durch einen Spruch der Einigungsstelle getroffen werden. Es sei auch zweifelhaft, ob durch die erfolgte Ausgestaltung der Transfergesellschaft eine Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer wirklich vermieden werden konnte.

Wirksamkeit der Kündigungen nicht von Entscheidung über Wirksamkeit des Sozialplans abhängig

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; sie kann mit der Beschwerde an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, muss die Einigungsstelle erneut über die Aufstellung eines Sozialplans entscheiden; die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen hängt nicht von der Entscheidung über die Wirksamkeit des Sozialplans ab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2015
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Entlassung | Kündigung | Sozialplan

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21271 Dokument-Nr. 21271

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung