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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2010
- 1 Ca 5421/10 -
Pfandbon-Missbrauch im Wert von 6,06 Euro: Fristlose Verdachtskündigung eines Kassierers rechtmäßig
Auch langjährige Beschäftigung steht einer fristlosen Kündigung nicht entgegen
Das Arbeitsgericht Berlin hatte - nach dem Fall "Emmely" - einen neuen Pfandbonfall zu entscheiden. Es entschied, dass die fristlose Kündigung eines Verkäufers mit 17-jähriger Kassentätigkeit wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs wirksam ist.
Im vorliegenden Fall wurde einem Verkäufer mit 17-jähriger Kassentätigkeit zur Last gelegt, manuell
Arbeitnehmer bei Erklärungen unglaubwürdig
Das Arbeitsgericht Berlin hat einen diesbezüglichen dringenden
Verdachtsmomente lagen in originären Kernbereich seiner Tätigkeit als Kassierer
In der Interessenabwägung seien zwar die 17 Jahre Beschäftigungszeit insbesondere nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Angestellten zu berücksichtigen gewesen. Jedoch habe maßgeblich gegen ihn gesprochen, dass er als Verkäufer mit Kassiertätigkeit im originären Kernbereich seiner Tätigkeit derartige dringende Verdachtsmomente gesetzt habe. Auch der relativ geringe Schadensbetrag (2,00 Euro und 4,06 Euro) könne nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons für unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 2 AZR 541/09]) - ArbG Bonn: Kündigung wegen Verschenkens von drei Schrauben unwirksam
(Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 21.10.2010
[Aktenzeichen: 1 BV 47/10])
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Dokument-Nr. 10517
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