Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Anwaltsgerichtshof Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.09.2012
- AGH 5/12 (I/3) -
Durchsuchung von Kanzleiräumen im Rahmen eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nur bei strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig
Vorhandene mildere, gleich effektive Mittel sind stets voher zu ergreifen
Die Durchsuchung von Büroräumen eines Rechtsanwalts darf unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angeordnet werden. Sind mildere, gleich effektive Mittel vorhanden, um den Zweck der Durchsuchung zu erfüllen, sind diese zu ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem
Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses
Der Anwaltsgerichtshof Mecklenburg-Vorpommern entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Die
Besondere Beachtung der Verhältnismäßigkeit
Bei der Anordnung der
Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung wegen Vorhandensein von milderen Mitteln
Davon ausgehend hielt der Anwaltsgerichtshof die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2014
Quelle: Anwaltsgerichtshof Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (zt/NJW 2013, 484/rb)
- Hausdurchsuchung bei einem Strafverteidiger wegen des Vorwurfs der Beleidigung nur nach sorgfältiger Prüfung
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.05.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 1801/06]) - Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Parkverstoßes unverhältnismäßig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.09.2006
[Aktenzeichen: 2 BvR 1141/05])
Jahrgang: 2013, Seite: 484 NJW 2013, 484
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18136
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18136
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.