wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12.10.2017
106 C 1139/15 -

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Austausch der Schließanlage aufgrund zu langen Abwartens nach Schlüsselverlust

Austausch der Schließanlage wegen Sicherheitsrisikos unglaubwürdig

Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage nach einem Schlüsselverlust zu lange ab, verliert er seinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage aufgrund von Sicherheitsbedenken. Denn in diesem Fall ist es wenig glaubwürdig, dass der Austausch aufgrund des mit dem Schlüsselverlust begründeten Sicherheitsrisikos erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Waren (Müritz) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlor eine Wohnungsmieterin im Juni 2013 ihren Schlüssel. Der Vermieter ließ nachfolgend erst im Oktober 2014 die Schließanlage austauschen. Er verwies dabei auf Sicherheitsbedenken wegen dem Schlüsselverlust. Die Kosten für den Austausch in Höhe von ca. 661 EUR verlangte er von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, erhob der Vermieter Klage.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Zeitablaufs

Das Amtsgericht Waren (Müritz) entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage zu. Der Vermieter habe sich bei der Maßnahme auf das mit dem Schlüsselverlust einhergehende Sicherheitsrisiko berufen. Die Sicherheitsbedenken können aber nicht Anlass für den Austausch der Schließanlage gewesen sein, da der Vermieter seit dem Schlüsselverlust weit über ein Jahr die Schließanlage weiter genutzt habe. Die Inanspruchnahme der Mieterin sei unter diesen Voraussetzungen treuwidrig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Amtsgericht Waren (Müritz), ra-online (zt/WuM 2018, 182/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 12, Anmerkung: 4, Autor: Simone Bueb
jurisPR-MietR 12/2018, Anm. 4, Simone Bueb
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 182
WuM 2018, 182

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25742 Dokument-Nr. 25742

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung