wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Suhl, Urteil vom 08.02.2012
1 C 419/11 -

Mietminderung von 8 % bei unangenehmen Gerüchen in der Küche

Grundsätzliche Pflicht des Vermieters auf Tragung der Kosten der Mangelortung

Treten in der Küche einer Mietwohnung in Wellen unangenehme Gerüche auf, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 8 % zu mindern. Zudem muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für die Mangelortung tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Suhl hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da in der Küche unangenehme Gerüche auftraten. So sind in Wellen Gerüche nach altem Käse oder Schweißfüßen aufgetreten. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete sowie auf Erstattung der Kosten für die vorgenommene Mangelortung von etwa 370 €.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Suhl entschied gegen den Vermieter. Dieser habe keinen Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete, da die Mieter berechtigt gewesen seien, ihre Nettokaltmiete um 8 % zu mindern. Die Wohnung sei mangelbehaftet gewesen.

Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Mangelortung

Zudem habe dem Vermieter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Mangelortung zugestanden, so das Amtsgericht weiter. Die Kosten für die Aufspürung und zur Bestimmung der Ursache möglicher Mängel müsse grundsätzlich der Vermieter tragen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn sich herausstellt, dass die Ursache für die Mängel von den Mietern zu vertreten ist. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Amtsgericht Suhl, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 315
WuM 2012, 315

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13681 Dokument-Nr. 13681

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13681

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Monika Cremer schrieb am 28.08.2014

Geruchsbelästigung seit 10 Tagen nur in der Küche linke Seite, undefinierbarer Geruch von "faulen Eiern", fäkal, sauer etc. Beim Lüften wird der Geruch weniger, habe ständig alle Fenster auf Kipp, aber sobald das Küchenfenster geschlossen wird, stinkt es gewaltig, mal mehr mal weniger. Nur bei mir ist der Gestank, sonst nirgendwo anders. Der Vermieter riecht nichts, wie er sagt, seine Antwort, wenn ich nicht zufrieden bin, dann soll ich doch .... (d. h. ausziehen)er kann nichts daran machen.

Im ganzen Haus riecht es nicht, wohne seit 11 Jahren in einem 6Familienhaus, unter meiner Küche befindet sich die Waschküche und Keller, da riecht es nicht wie in meiner Küche. usw. Ich habe vorgeschlagen es konnte an den Rohren liegen, oder Fußbodenheizung. Bis jetzt sind keine Wasserrohre oder Heizungsrohre gereinigt worden. Unser Wasser-Hauptrohr, darsumpf, alle fäkalen Leitung usw.führen 60 m weiter zum haupt-Kanal, weil der Heizungskeller und Wasseranlage usw. in der anderen Straße befindet (wir sind ein Objekt mit 3 Häusern). Was kann ich tun?Fahre nächste Woche Dienstag in Urlaub. Habe allerdings meinem Vermieter gesagt, dass ich diese Geruchsbelästigung nicht hinnehmen werde.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?