wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 24.09.2014
7 C 135/14 -

Bei einer wirksamen Schön­heits­reparatur­klausel müssen die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöcher verschlossen werden

Schönheitsreparatur umfasst Pflicht zum Streichen des gesamten Zimmers im einheitlichen weißen Farbton

Ist der Mieter aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag zur Durchführung von Schön­heits­reparaturen verpflichtet, so umfasst dies auch das Verschließen von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöchern. Zudem muss der Mieter nicht nur den bunten Farbton an einer Wand eines Zimmers überstreichen. Vielmehr hat er das gesamte Zimmer in einem einheitlichen weißen Farbton zu streichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über den Umfang der nach einer Vereinbarung im Mietvertrag durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Der Mieter meinte, er sei nicht verpflichtet sämtliche Dübellöcher zu verschließen. Denn diese haben sich nach ihrer Anzahl im vertragsgemäßen Gebrauch gehalten. Zudem sei er nur zum Überstreichen der bunten Wände in einem der Zimmer verpflichtet. Er müsse dagegen nicht das gesamte Zimmer streichen. Da die Vermieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.

Pflicht zum Verschließen der Dübellöcher bestand

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschied gegen den Mieter. Er sei aufgrund der Vereinbarung im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen. Dies habe das Verschließen der Dübellöcher umfasst. Dass sich diese im vertragsgemäßen Gebrauch hielten, sei dabei unbeachtlich gewesen. Denn nur bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel müsse der Mieter nur die Dübellöcher verschließen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch liegen.

Einheitlicher weißer Farbton war im gesamten Zimmer geschuldet

Zudem sei der Mieter nach Auffassung des Amtsgerichts nicht nur dazu verpflichtet gewesen den bunten Farbton an einer Wand eines Zimmers zu überstreichen. Vielmehr habe er einen einheitlichen weißen Farbton für das gesamte Zimmer geschuldet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2014
Quelle: Amtsgericht Pankow/Weißensee, ra-online (zt/GE 2014, 1533/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2014, Seite: 1533
GE 2014, 1533

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19271 Dokument-Nr. 19271

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung