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Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 03.12.2020
- 57 C 44/20 -
Ungewöhnliche Farbgestaltung bei bläulich/grüner Glitzer-Wandfarbe in gesamter Wohnung
Mieter muss Wohnung bei Auszug in dezenten Farben streichen
Sind sämtliche Wände einer Mietwohnung in bläulich/grüner Glitzer-Farbe gestrichen, so muss der Mieter bei Auszug die Wände in dezenten Farben überstreichen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen hatte sämtliche Wände der Wohnung mit einer bläulich/grünen
Anspruch auf Schadensersatz wegen Malerkosten
Das Amtsgericht Paderborn entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Vorliegen einer ungewöhnlichen Farbgebung
Die Wohnung sei nach Auffassung des Amtsgerichts in einer ungewöhnlichen und nicht neutralen Dekoration zurückgegeben worden. Die von der Mieterin verwendete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2021
Quelle: Amtsgericht Paderborn, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30635
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