wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kandel, Urteil vom 17.11.2014
1 C 244/14 -

Durch übermäßiges Rauchen erforderliche Instand­setzungs­arbeiten begründen Schaden­ersatz­pflicht des Mieters

Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache

Hat der Mieter einer Wohnung während der Mietzeit so stark geraucht, dass die dadurch entstandenen Schäden nur durch Instand­setzungs­arbeiten behoben werden können, begründet dies einen Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters. Können die Rauchschäden nicht mehr durch Schönheits­reparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der zweiten Berechnungs­verordnung beseitigt werden, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kandel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung nach Mietzeitende im Januar 2014 von ihrer ehemaligen Mieterin Schadenersatz. Den Anspruch stützten sie unter anderem darauf, dass aufgrund eines übermäßigen Rauchens der Mieterin die Fenstergriffe, Rolladengurte und Gurtaufroller so sehr durch Nikotin beschädigt gewesen seien, dass sie haben ausgetauscht werden müssen. Da sich die Mieterin weigerte für den Schaden aufzukommen, erhoben die Vermieter Klage.

Anspruch auf Schadenersatz wegen vertragswidrigen Gebrauchs bestand

Das Amtsgericht Kandel entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die Mieterin habe durch ihr übermäßiges Rauchen die Mietsache vertragswidrig genutzt. Von einer vertragswidrigen Nutzung sei immer dann auszugehen, wenn sich dadurch die Wohnung derart verschlechtert, dass die Schäden nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern nur noch durch Instandsetzungsarbeiten (vgl.BGH, Urt. v. 05.03.2008 - VIII ZR 37/07 - ). So habe der Fall hier gelegen.

Übermäßiges Rauchen verursachte Schaden in Höhe von 70,25 Euro

Durch das übermäßige Rauchen sei nach Ansicht des Amtsgerichts ein von der Mieterin zu ersetzender Schaden in Höhe von 70,25 Euro entstanden. Die Schadenshöhe habe sich zum einen aus den aufgewendeten Materialkosten in Höhe von 100,50 Euro ergeben. Zum anderen habe die Mieterin die aufgewandte Zeit für die Durchführung der Arbeiten von vier Stunden ersetzen müssen. Das Gericht ging von einem Stundensatz von 10 Euro aus und kam somit auf einen Betrag von 40 Euro. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag von 140,50 Euro sei wegen des Abzugs neu für alt um die Hälfte zu reduzieren gewesen. Damit verblieb ein Betrag von 70,25 Euro.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2015
Quelle: Amtsgericht Kendal, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21171 Dokument-Nr. 21171

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung