wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Herne, Urteil vom 24.06.2020
5 C 145/19 -

Beweislast des Vermieters zum Einbringen von Einbauten durch den Wohnungsmieter

Bei fehlendem Nachweis keine Rückbaupflicht des Mieters

Verlangt der Vermieter nach Mietvertragende den Rückbau von Einbauten durch den Wohnungsmieter, so muss der Vermieter nachweisen können, dass die Einbauten vom Mieter eingebracht wurden. Kann er dies nicht beweisen, besteht auch keine Rückbaupflicht des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Herne entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall endete das Mietverhältnis über eine Wohnung im Jahr 2019 nach 55 Jahren. Bei Auszug der Mieter befanden sich an den ursprünglich weiß gestrichenen Decken Holz bzw. Styroporplatten. Die Vermieterin verlangte deren Entfernung. Dies verweigerten die Mieter mit der Begründung, nicht sie, sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses habe die Styropor- bzw. Holzdecken eingebaut. Während der Mietzeit kam es zu mehreren Wechseln der Hauseigentümer und damit Vermieter. Die nunmehrige Vermieterin ließ die Styroporplatten und die Holzdecken selbst entfernen und klagte gegen die Mieter auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.500 EUR.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Entfernung der Styroporplatten und Holzdecken

Das Amtsgericht Herne entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Entfernung der Styroporplatten und Holzdecken in Form von Schadensersatz zu. Zwar sei eine Mietsache nach Beendigung in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei der Überlassung befunden hat. Jedoch haben die Mieter überzeugend dargelegt, dass die Styroporplatten und Holzdecke durch den ursprünglichen Eigentümer eingebaut wurden. Die Beweislast dafür, dass die Styropor- und Holzdecken durch die Mieter eingebracht wurden, trage die Vermieterin.

Keine Beweislastumkehr wegen Beweisschwierigkeiten nach langer Mietzeit und mehrfachen Eigentumswechsel

Nach Auffassung des Amtsgerichts rechtfertigen die Beweisschwierigkeiten nach langer Mietzeit und mehrfachen Eigentumswechsel keine Beweislastumkehr. Zum einen gebe es keine prozessuale Regel, wonach derjenige, der vermeintlich leichter einen Beweis führen kann, hierzu verpflichtet sei. Zum anderen habe sich die Vermieterin beim Erwerb des Hauses auf diese Problematik einrichten können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2020
Quelle: Amtsgericht Herne, ra-online (zt/WuM 2020, 665/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 665
WuM 2020, 665

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29459 Dokument-Nr. 29459

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29459

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung