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Amtsgericht Gladbeck, Urteil vom 10.09.1998
- 5 C 493/98 -
Vermieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer in der Wohnung angebrachten Parabolantenne
Keine ästhetische Beeinträchtigung des Hauses
Bringt ein Mieter innerhalb der Wohnung eine Parabolantenne an, so liegt darin keine Beeinträchtigung des ästhetischen Eindrucks des Gebäudes. Der Vermieter kann daher nicht die Beseitigung der Antenne verlangen. Dies hat das Amtsgericht Gladbeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte eine
Anspruch auf Beseitigung bestand nicht
Das Amtsgericht Gladbeck entschied gegen die
Informationsinteresse des Mieters ist zu berücksichtigen
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Amtsgericht Gladbeck, ra-online (zt/NZM 1999, 221/rb)
- BVerfG: Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall möglich
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 1314/11]) - BGH zur Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 207/04 ]) - Nicht sichtbare Satellitenschüssel auf dem Balkon zulässig
(Amtsgericht Siegen, Urteil vom 22.06.1999
[Aktenzeichen: 13 C 358/99])
Jahrgang: 1999, Seite: 221 NZM 1999, 221
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Dokument-Nr. 15969
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