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Amtsgericht Ellwagen, Urteil vom 12.04.1991
- C 229/90-12 -
Für angefertigte Wohnungsschlüssel darf der Vermieter keinen Kostenersatz verlangen
Mieter haben Anspruch auf Besitz an sämtlichen Wohnungsschlüsseln
Fertigt der Vermieter einen Ersatzschlüssel für die Mieter einer Wohnung an, so kann er die Kosten dafür nicht von den Mietern ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Ellwangen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fertigte die
Anspruch auf Kostenersatz bestand nicht
Das Amtsgericht Ellwangen entschied gegen die
Vermieter darf gegen den Willen des Mieters keinen Zweitschlüssel besitzen
Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang, dass der Besitz an sämtlichen Wohnungsschlüsseln den Mietern zustehe. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2013
Quelle: Amtsgericht Ellwangen, ra-online (zt/WuM 1991, 340/rb)
- Ohne Schlüssel keine Miete: Bei Fehlen der Schlüssel zum Mietobjekt hat der Mieter keine Mietzahlungspflicht
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2010
[Aktenzeichen: I-10 U 60/10]) - Mieter können Anspruch auf zwei Reserveschlüssel haben
(Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.08.1994
[Aktenzeichen: 3 C 575/94])
Jahrgang: 1991, Seite: 340 WuM 1991, 340
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Dokument-Nr. 16471
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