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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.03.2008
- 211 C 3/07 -
Vermieter muss das Durchdringen von Zigarettenqualm durch Decke und Wände verhindern
Eindringender Zigarettenrauch begründet Recht zur Mietminderung
Führt der exzessive Tabakkonsum eines Mitmieters dazu, dass Zigarettenrauch durch die Decke und den Wänden in die Nachbarwohnung dringt, so ist der Vermieter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen dies zu verhindern. Zudem begründet der eindringende Zigarettenqualm ein Recht zur Mietminderung von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die
Mietern stand Mängelbeseitigungsanspruch zu
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht hielt die Minderung der
Beeinträchtigungen durch Zigarettenrauch nicht sozial adäquat
Die Beeinträchtigungen durch eindringenden
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2013
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2008, 1061/rb)
Jahrgang: 2008, Seite: 1061 GE 2008, 1061
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Dokument-Nr. 15976
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