Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Zossen, Urteil vom 11.06.2015
- 4 C 50/15 -
Einbeziehung von Spiegeln, Verglasungen und Beleuchtungskörpern in Kleinreparaturklausel unzulässig
Genannte Gegenstände unterliegen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters
Eine Kleinreparaturklausel darf sich nur auf solche Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zu solchen Gegenständen zählen nicht Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper. Eine Klausel, die die genannten Gegenstände mit einbezieht, ist insgesamt unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zossen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung von ihren Mietern die Kosten für eine Reparatur der Flurbeleuchtung in Höhe von fast 44 Euro ersetzt. Sie verwiesen diesbezüglich auf die
Unwirksamkeit der Kleinreparaturklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter
Das Amtsgericht Zossen entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf
Kleinreparaturklausel darf nur dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegende Gegenstände erfassen
Zwar könne ein Vermieter seine Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache in bestimmten Grenzen durch eine
Spiegel, Verglasung und Beleuchtungskörper unterfallen nicht Kleinreparaturklausel
Dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen nach Ansicht des Amtsgerichts aber nicht Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper. Diese Gegenstände seien nicht in erhöhtem Maße von einer Abnutzung betroffen. Sie unterfallen daher nicht der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2015
Quelle: Amtsgericht Zossen, ra-online (zt/GE 2015, 921/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2015, Seite: 921 GE 2015, 921
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21383
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21383
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.