wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Spandau, Urteil vom 26.02.2013
11 C 126/12 -

Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach tätlichem Angriff eines Hausbewohners gerechtfertigt

Mietwohnung mit polizeilicher Unterstützung geräumt

Das Amtsgericht Spandau hat einen Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt, nachdem der Mieter eine andere Hausbewohnerin tätlichen angegriffen hatte. Das Gericht entschied, dass Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Mit Unterstützung der Polizei hat die zuständige Gerichtsvollzieherin im Auftrag der Vermieterin heute eine Mietwohnung im Pillnitzer Weg 15 in Berlin-Spandau geräumt.

Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigen regelmäßig eine fristlose Kündigung

Das Amtsgericht Spandau hatte den Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt. Das Gericht war nach Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, der Mieter habe eine andere Hausbewohnerin am 22. Mai 2012 mit voller Wucht aus dem Fahrstuhl gestoßen, so dass diese mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen sei. Solche Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigten regelmäßig eine fristlose Kündigung.

Angriff kann nicht mit Hinweis auf besondere Verhältnisse im Haus verharmlost werden

In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem, dass das Verhalten des Beklagten nicht mit einem Hinweis auf die besonderen Verhältnisse im Haus verharmlost werden könne. Es sei möglich, dass bestimmte milieubedingte Verhaltensweisen unter Berücksichtigung des bekannten Umfeldes vom Vermieter zu tolerieren seien. Dazu gehöre aber nicht eine massive Tätlichkeit gegenüber einer körperlich unterlegenen Frau.

Räumungsschutzantrag des Mieters erfolglos

Ein kurzfristig gestellter Räumungsschutzantrag des Mieters, dem das Amtsgericht eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2013 eingeräumt hatte, war erfolglos.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Amtsgericht Spandau/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16283 Dokument-Nr. 16283

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung