wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 16.04.2015
37 C 454/13 -

Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts durch Ausspähen des Nachbarn mit Flugdrohne

Nachbar steht wegen Verletzung der Privatsphäre Unter­lassungs­anspruch zu

Wird ein Grund­stücks­eigentümer von einem seiner Nachbarn mit einer Flugdrohne ausgespäht, so stellt dies eine Verletzung seines allgemeinen Persönlich­keits­rechts dar. Ihm steht insofern ein Unter­lassungs­anspruch gegen den Nachbarn zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 stellte die Lebensgefährtin eines Grundstückseigentümers beim Sonnenbaden im Garten fest, dass sich in etwa sieben Metern Höhe über ihr eine Flugdrohne befand. Die Drohne gehörte einem Nachbarn und war zudem mit einer Kamera ausgerüstet. Der Grundstückseigentümer sah durch den Flug der Drohne über sein Grundstück sein Recht auf Privatsphäre verletzt und klagte gegen den Nachbarn auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung aufgrund Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Das Amtsgericht Potsdam entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Ihm habe ein Anspruch darauf zugestanden, dass es der Nachbar zukünftig unterlasse, eine Flugdrohne über sein Grundstück fliegen zu lassen. Denn der Nachbar habe durch sein Verhalten in das Recht auf Privatsphäre und somit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundstückseigentümers (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) eingegriffen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Nachbar das Grundstück ausspähen und die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers mobben wollte.

Nicht einsehbare Grundstücksflächen stellen Rückzugsort dar

Die Bereiche eines Wohngrundstücks, so das Amtsgericht, die von öffentlichen Flächen oder angrenzenden Privatgrundstücken nicht einsehbar seien, seien typische Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers. Eine Beobachtung dieser Bereiche durch andere Personen verletze als Ausspähen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Interesse des Flugdrohnenbesitzers an der Ausübung seines Hobbies müsse gegenüber der Privatsphäre zurücktreten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2016
Quelle: Amtsgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22216 Dokument-Nr. 22216

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22216

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung