wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.07.2010
61 C 389/10 -

AG Münster: Kreditkarteninhaber haftet bei Diebstahl

Kreditkartenaufbewahrung im Auto ist keine sichere Verwahrungsmöglichkeit

Ein Kreditkarteninhaber, der seine Karte absehbar an einem unsicheren Ort aufbewahrt, obwohl er über eine sichere Verwahrungsmöglichkeit verfügt, trägt die volle Haftung bei missbräuchlicher Verwendung seiner Karte. Er handelt somit grob fahrlässig und ist für den Schaden verantwortlich. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im hiesigen Fall hatte ein Urlauber seine Kreditkarte im Auto aufbewahrt und einen Strandbesuch unternommen. Die Karte wurde ihm entwendet und missbräuchlich eingesetzt. Gegen die Belastungsbuchung hatte er sich gewehrt und war anschließend vom Kreditkartenunternehmen auf Zahlung verklagt worden.

Aufbewahrung im Auto ist grob fahrlässig

Das klagende Kreditkartenunternehmen bekam von den Richtern des Amtsgerichts Münster Recht. Da der Kreditkarteninhaber seine Karte im Auto aufbewahrt habe, sei sein Handeln grob fahrlässig. Er habe die Möglichkeit gehabt, die Karte im Hotel aufzubewahren, zumal er nach eigenen Angaben keine weiteren Einkäufe geplant habe und sowohl die Aufbewahrung im Auto als auch am Strand als unsicher anzusehen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2010
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10625 Dokument-Nr. 10625

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10625

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?