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Amtsgericht Münster, Urteil vom 24.11.1981
- 28 C 272/80 -
Feuchtigkeitsschäden aufgrund mangelnder Beheizbarkeit stellen Mietmangel dar
Mieter zur Mietminderung berechtigt
In der unzureichenden Beheizung der Wohnung und den damit einhergehenden Feuchtigkeitsschäden ist ein Mangel der Mietsache zu sehen. Der Mieter ist daher zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1982/185/rb)
- Ausfall der Heizung in den Monaten März und April berechtigt zu einer Mietminderung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 25.01.1991
[Aktenzeichen: 64 S 273/90]) - Mangelnde Beheizbarkeit und fehlende Regulierbarkeit der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.04.2012
[Aktenzeichen: 201 C 481/10])
Jahrgang: 1982, Seite: 185 WuM 1982, 185
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Dokument-Nr. 16070
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