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Amtsgericht München, Urteil vom 28.07.2015
853 Ds 267 Js 132513/13 -

Missbrauch von Titeln: Falscher "Polizeirat" zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt

Laiendarsteller gibt sich im Restaurant als Polizeirat aus

Das Amtsgericht München hat einen 51-jährigen Münchner wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro - zu zahlen in 90 Tagessätzen zu je 15 Euro - verurteilt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein arbeitsloser Münchner besuchte am 10. Januar 2013 um drei Uhr nachts ein Wirtshaus im Zentrum von München. Er beschwerte sich über das Essen, da es laut seinen Worten "sauschlecht" war. Es kam mit der Bedienung zu einer Auseinandersetzung. Da der Gast nicht bezahle, wollte der Kellner die Polizei holen. Da sagte der Münchner zu ihm, dass er ein Polizeirat sei und es keinen Sinn mache, die Polizei zu rufen, da er der Vorgesetzte sei. Er zeigte dem Kellner dann mehrere Fotos von sich in Polizeikleidung.

Gericht verhängt Geldstrafe wegen Missbrauchs von Titeln

Beim Strafprozess sagte der Münchner der zuständigen Richterin, er sei Laiendarsteller. Er habe bereits bei "K11" und "Rosenheim Cops" als Kleindarsteller mitgewirkt. Das Amtsgericht hielt ihm zu Gute, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat und dass er bei dem Vorfall leicht angetrunken war. Die Tat hatte auch keine weiteren Auswirkungen. Er hat die Rechnung nachträglich bezahlt. Allerdings ist er bereits mehrfach vorbestraft und ist, nachdem er die Anklage erhalten hat, für zwei Jahre untergetaucht, da er Angst vor einem Bewährungswiderruf hatte. Er hat sich jedoch am Ende selbst dem Verfahren gestellt. Die Richterin verurteilte den Mann wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zur Zahlung von 1.350 Euro.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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Kommentare (6)

 
 
s.mueller schrieb am 22.09.2015

hm... maßen sich denn nicht alle sogenannten Verwaltungsangestellte des "amtes" an?

sogenannte beamte gibt es doch schon seit ewigkeiten mehr...

frage mal einen sogenannten "beamten" nach dem "amts-ausweis"...oder der "bestallungsurkunde"( kein schreibfehler"...

einem wird, wenn ueberhaupt,ein "dienstausweis" vorgelegt...

seltsam,oder?

dann muessten sich auch saemtliche "polizisten" und verwaltungsangestellte oeffentlicher behoerden, samt gerichtsvollzieher,richter usw eben a u c h gegenueber der "amtsanmaßung" rechtfertigen...

nur vor WEM?......

bleibt noch der eugh...

so, nun bin ich aber mal gespannt...

:-)

MK antwortete am 22.09.2015

Diese Verschwörungstheorie wird auch nicht alt.... es gibt Beamte.

s.mueller antwortete am 22.09.2015

@MK: ja nee, schon klar...

deswegen haben auch alle "beamte" DIENSTAUSWEISE...

keine "amtsausweise", die sie eigentlich benoetigen,um sich als "beamter" auszuweisen....

es sind "bedienstete", was hinreichend in richterlichen urteilen auch bewiesen ist..

warum wird man immer als "verschwoerungstheortiker" betitelt, wenn man in sich logische argumente vorlegt...?

ein "beamter sollte nun mal einen "amtsausweis" und keinen "dienstausweis" vorlegen koennen, oder?

wer "beamtet" ist, hat einen "amtsausweis"...

wer "bedienstet" ist, hat einen "dienstausweis"...

wo ist das problem?

zeig mir mal, wo es "beamte" gibt....

und die gesetzesgrundlage....

das hat NICHTS mit "verschwoerungstheorie" zu tun...

das ist nur wissen und logik "in sich"...

MK antwortete am 22.09.2015

Doch, es ist eine Verschwörungstheorie. Rechtsgrundlage dürfte wohl § 2 Beamtengesetz sein.

Ein "Beamtenausweis" ist keine Notwendigkeit, es sei denn es gibt hier ein entsprechendes Gesetz (in dem dann auch stehen müsste, dass dieser exakt so zu benennen ist. Sonst wäre ein "Dienstausweis" ausreichend).

Also bitte keine Gerüchte verstreuen. Ich klinke mich jedenfalls hier aus, weil eine Diskussion wohl eh keinen Sinn haben dürfte.

s.mueller antwortete am 23.09.2015

hm, ich beziehe mich auf meinen obigen kommentar...

bedienstet: DIENSTAUSWEIS...

beamtet: AMTSAUSWEIS...

sicher haben jene auch "bestallungsurkunden"...oder?

sie "klinken" sich aus?

sicher nicht, weil diskussionen keinen sinn haben duerften...

oder betrifft es doch nur IHREN sinn?

man kann gern vor tatsachen die augen verschliessen...

ich gehoere uebrigens NICHT zu den typen, die mal fix einen "freistaat" gruenden...

eher zu jenen, die sich informieren...

dass "deutschland" noch immer "besetzt" und kein eigenstaendiger STAAT ist, koennen sicher selbst SIE nicht leugnen..

oder haben sie die rede auf cnn verpasst, als es um die ukraine-krise ging?

wie sonst soll es moeglich sein, dass us-militaer sich wieder sammelt?

deutschland ist nun mal "besetztes gebiet", dass selbst obama mehrfach bestaetigte..das ist ja nicht das problem...

aber, wir werden "verwaltet", NICHT regiert...

ergo KANN es keine beamten geben...

was das urteil des OVG muechen in einem rechtsstreit wegen rechten eines OGV ganz deutlich klar legte...

er dachte er sei beamtet..ist er aber nicht...lies mal...

man ann gern die augen vor tatsachen verschliessen...das tut der "michel" ja gern...

die tatsachen bleiben jedoch weiterhin bestehen....

MK antwortete am 23.09.2015

Deutschland ist nicht besetzt. Eine Erklärung hierzu findet sich unter anderem auf Mimikama.

Ihre Erklärungen ergeben keinen Sinn, es ist insbesondere keine rechtliche Erklärung.

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