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Amtsgericht München, Urteil vom 09.07.2013
- 483 C 32328/12 WEG -
100 Euro für jeden Fall der Entsorgung von Asche und Zigarettenkippen vom Balkon nach unten
Beklagte verstieß in mindestens 30 Fällen gegen die Vereinbarung
Ein Wohnungseigentümer muss 100 Euro für jeden Fall der Entsorgung von Asche und Zigarettenkippen von seinem Balkon nach unten zahlen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft in München, beide
Vergleichsabschluss der Parteien vor Gericht
Vor Gericht verglichen sich die Parteien dergestalt, dass vereinbart wurde, dass die damalige Beklagte sicherstelle, dass
Klägerin forderte 5.700 Euro
Bereits ab Oktober 2011 stellte die damalige Klägerin Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie sich 57 Fälle notiert. Sie forderte daher 5.700 Euro.
Miteigentümerin ist sich keiner Schuld bewusst
Die betroffene Miteigentümerin weigerte sich zu zahlen. Sie habe nichts gemacht. Sie würde nur in der Küche rauchen und
Hindurchstecken einer Zigarette durch ein Katzennetz problemlos möglich
Schließlich trafen sich beide erneut vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter gab der Klägerin zu einem Teil Recht:
Nachdem er sich mehrere Zeugen angehört habe, sei er zu der Überzeugung gekommen, dass mindestens in 30 Fällen ein Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 16465
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