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Amtsgericht München, Urteil vom 08.02.2017
- 482 C 13922/16 WEG -
Beschluss über gemeinschaftlichen Rauchmelder durch Eigentümergemeinschaft rechtmäßig
Fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnung unerheblich
In der Regel ist ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern nicht ermessensfehlerhaft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall arbeitet der Kläger als Rechtsanwalt in Berlin und ist
Kostenverteilung von Wartungs- und Prüfungskosten nach Anzahl pro Wohnung
Die Eigentümerversammlung fasste am 03.06.2016 unter anderem folgenden Beschluss:
"In 2017 erfolgt die Beauftragung der Firma A.(...) für die Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern (...). Die Finanzierung der umlagefähigen Maßnahme in Höhe von ca. € 3,33 je
Fehlende Interessensabwägung des einzelnen Eigentümers von Kläger bemängelt
Der Beschluss wurde vom Kläger, soweit er seine Wohnung betrifft, angefochten. Er ist der Meinung, dass die
Amtsgericht bestätigt Beschluss der Eigentümerversammlung
Die beklagte Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwalterin, ist der Meinung, dass der Beschluss rechtmäßig ist. Das Amtsgericht München gab der Hausverwalterin Recht.
Hohes Maß an Sicherheit durch einheitliche Ausstattung mit Rauchwarnmeldern gegeben
Der Beschluss sei nicht zu beanstanden. Er beinhalte keinen Eingriff in das Sondereigentum des Klägers, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24851
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