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Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2015
- 474 C 19302/15 -
Ausstehender Lohn aus Schwarzarbeit kann nicht mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden
AG München verneint vertraglichen Anspruch auf Lohn aus Schwarzarbeit
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass aus Schwarzarbeit kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens vermietete eine Wohnung an den Beklagten in Unterhaching für 440 Euro monatlich. Auf Nachfrage des Klägers erklärte sich der Beklagte bereit, in einem anderen Haus des Klägers für diesen
Mieter hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Arbeiten
Das Amtsgericht München gab dem
Vermieter hat Anspruch des Mieters aus Schwarzarbeit zu Recht mit Kautionsforderung verrechnet
Der Beklagte konnte seinen "Lohn" aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Jahrgang: 2016, Seite: 886 ZMR 2016, 886
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Dokument-Nr. 23457
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