wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 16.05.2007
453 C 37357/06 -

Muss ein Mieter mit Bauarbeiten rechnen, hat er kein Recht zur Mietminderung über den vom Vermieter akzeptierten Betrag hinaus

Mit Fensteraustausch und Balkonsanierung muss gerechnet werden

Akzeptiert der Vermieter wegen der mit Bauarbeiten einhergehenden Beeinträchtigungen eine Mietminderung, hat der Mieter dann keinen Anspruch auf eine höhere Mietminderung, wenn er mit den Bauarbeiten rechnen musste. Davon ist bei Sanierung der Fenster und Balkone an Nachbargebäuden auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen Juni und Dezember 2005 zu Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück. Dadurch wurde die Mieterin einer Wohnung beeinträchtigt. Die Arbeiten umfassten die Sanierung von Balkonen sowie den Austausch von Fenstern. Aufgrund der mit den Baumaßnamen einhergehenden Beeinträchtigungen akzeptierten die Vermieter eine Mietminderung von 15 %. Die Mieterin war damit jedoch nicht einverstanden und verlangte zusätzlich noch eine weitere Minderung von 15 bzw. 20 %. Da sich die Vermieter weigerten dies anzuerkennen, kam der Fall vor Gericht.

Kein Recht zur höheren Mietminderung

Das Amtsgericht München entschied gegen die Mieterin. Diese habe über die bereits zuerkannte Mietminderung keinen weiteren Anspruch auf eine Minderung gehabt. Denn die Mieterin habe angesichts der alten Bebauung im Wohnumfeld mit der Vornahme der vorliegenden Bauarbeiten rechnen müssen.

Mit Fensteraustausch und Balkonsanierung ist zu rechnen

Ein Mieter müsse mit dem Austausch von Fenstern rechnen, so das Amtsgericht weiter. Denn die Lebensdauer von herkömmlichen Fenstern sei beschränkt. Zudem rechtfertige der Umweltschutz einen regelmäßigen Fensteraustausch. Zudem müsse ebenfalls mit einer Balkonsanierung in regelmäßigen Abständen gerechnet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2014
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 320
NZM 2008, 320

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17834 Dokument-Nr. 17834

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung