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Amtsgericht München, Urteil vom 26.08.2009
- 424 C 778/09 -
Beseitigung von Verschmutzungen im Treppenhaus: Durch Mieterhöhungen kann Vermieter besseren Zustand der Mietsache schulden
Mieter kann daher Anspruch auf Renovierung des Treppenhauses zu stehen
Entspricht das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses aufgrund von Verschmutzungen nicht dem vertragsgemäßen Zustand, kann den Mietern ein Anspruch auf Renovierung zustehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch Mieterhöhungen die Wohnungen in ein höheres Preissegment fallen und die Mieter daher einen besseren Zustand verlangen können. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 mietete eine Frau eine Wohnung an. In den Folgejahren kam es zu mehreren Mieterhöhungen. Im Jahr 2008 beschwerte sich die Mieterin schließlich über die zahlreichen Verschmutzungen im
Anspruch auf Beseitigung der Verschmutzungen im Treppenhaus bestand
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Mieterhöhungen rechtfertigten besseren Zustand des Treppenhauses
Zwar habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2015
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2009, Seite: 657 WuM 2009, 657
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Dokument-Nr. 21018
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