Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2018
- 412 C 24937/17 -
Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohngebäudeversicherung wenden
Mieter tragen bereits durch Zahlung von Beiträgen zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten zur Deckung etwaiger Schäden bei
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich der Vermieter bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohngebäudeversicherung zu halten hat, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Mietvertrag vom 1. Januar 2015 vermietete die im Raum Düsseldorf lebende Klägerin an das beklagte Ehepaar ein Einfamilienhaus in Ottobrunn, wofür eine sich regelmäßig erhöhende Miete von zunächst 1.552 Euro zzgl. Nebenkosten von 180 Euro vereinbart worden war.
Kurz unbeaufsichtigt gelassene Pfanne mit Fett verursacht erheblichen Brandschaden durch Überhitzung
Im August 2015 verursachte eine von den Beklagten in das Haus aufgenommene Frau fahrlässig einen erheblichen Brandschaden durch Überhitzung einer kurz unbeaufsichtigt gelassenen Pfanne mit Fett. Die Küche musste vollkommen entsorgt werden, ebenso Fenster mit Rollläden und Türen. Auch Bodenfliesen und Deckenputz in der Küche waren durch den
Vermieter macht angeblich irrtümlich bei Versicherung falsche Angaben
Die Klägerin meldete den Schaden ihrer
Mieter hat bereits durch Zahlung von Versicherungsprämien an Gebäudeversicherung zur Deckung des Schadens beigetragen
Das Amtsgericht München entschied, dass ein
Vermieter muss Versicherung in Anspruch nehmen oder auf Schadensersatz verzichten
Aus dieser Interessenlage folge die mietvertragliche Pflicht des Vermieters, die Versicherung in Anspruch zu nehmen oder auf
Unrichtige Angaben des Vermieters bei der Versicherung dürfen nicht zu Lasten der Mieter gehen
Denn nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen dürfe niemand etwas fordern, was er nach Erhalt sofort zurückzahlen müsste. Im vorliegenden Fall haben die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Kein Regress des Gebäudeversicherers gegen eine Arbeitnehmerin des Mieters nach Brand in der Teeküche
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2015
[Aktenzeichen: 16 U 58/14]) - Verschmutzte Wohnung aufgrund durch Speisen im Topf entzündete Stichflammen stellt kein durch Hausrat- und Gebäudeversicherung versicherten Brand dar
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.10.2014
[Aktenzeichen: 20 W 28/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26664
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26664
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.