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Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013
- 411 C 8027/13 -
"Sie sind ein Schwein" - Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
Vermieter ist bei hoch angespanntem Verhältnisses zum Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar
Die Beleidigung des Vermieters mit "Sie sind ein Schwein" ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall soll der
Weil er nicht ausgezogen ist, hat der
Beleidigung "Sie sind ein Schwein" stellt erhebliche Vertragsverletzung dar
Die zuständige Richterin des Amtsgerichts München gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Jahrgang: 2014, Seite: 651 ZMR 2014, 651
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Dokument-Nr. 17701
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