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Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2011
- 275 C 9085/11 -
Ambulante Operation mangels sichergestellter häuslicher Betreuung kurzfristig abgesagt – Arzt haftet nicht auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall
Im Hinblick auf mögliche Gefahren nach Operation muss Betreuung zuhause gewährleistetet sein
Vereinbaren ein Arzt und ein Patient eine ambulante Operation und erfährt der Arzt am Tag der Operation, dass eine häusliche Nachbetreuung nicht gewährleistet ist, kann er auf einer stationären Behandlung bestehen. Ein Schadenersatzanspruch, etwa wegen Verdienstausfall, besteht nicht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall musste sich ein an einem Tumor leidender Patient im Mai 2010 einer
Betreuung des Patienten zu Hause nicht gesichert – Arzt verweigert Durchführung der ambulanten Operation
Am Tag der
Patient verlangt von seinem Arzt Zahlung von Verdienstausfall
Ein paar Tage später verlangte er von seinem
Klage auf Zahlung von Verdienstausfall erfolglos
Der
Ambulante Operation war für Arzt unter gegebenen Umständen nicht zumutbar
Der Patient könne keinen Schadenersatz verlangen, da der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BSG: Verstöße gegen normative Vorgaben für ambulante Operationen können Schadensersatzansprüche konkurrierender Vertragsärzte auslösen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011
[Aktenzeichen: B 6 KA 11/10 R]) - Schmerzensgeld wegen Schwierigkeiten im Rahmen einer ambulanten Operation
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.04.2005
[Aktenzeichen: 2 O 3181/02]) - Schadensersatzansprüche einer Kassenpatientin aus einem nicht durchgeführten Behandlungsvertrag
(Landgericht Oldenburg, Urteil vom 12.01.2007
[Aktenzeichen: 8 S 515/06])
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Dokument-Nr. 12694
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