wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 16.06.2011
275 C 7022/11 -

Schneefanggitter nicht vorgeschrieben – Grund­stücks­eigentümer haftet nicht für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen

Rechtspflicht besteht nur, wenn besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten

Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben sind und keine besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr die Angestellte einer Firma im Landkreis München Mitte Januar 2011 mit dem Auto ihres Mannes, einem Opel Corsa, in den Hof der Firma ein. Die Firma verfügt über 13 Parkplätze, acht davon im Norden und fünf an der Ostseite. Das Gebäude selbst hatte keine Schneefanggitter, die Anbringung solcher Fanggitter ist auch nicht in einer Satzung oder Verordnung vorgeschrieben. Das Firmengebäude besteht aus Erdgeschoss, 1.Obergeschoss und Dachgeschoss. Es ist sechs Meter hoch und hat eine Dachneigung von 25 Grad.

Herabstürzende Dachlawine beschädigt Fahrzeug der Mitarbeiterin

Die Mitarbeiterin parkte auf der Ostseite des Gebäudes, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur die Nordseite geräumt war. An diesem Tag löste sich eine Dachlawine aus Schnee und Eisbrocken und fiel auf das geparkte Fahrzeug. Durch den Aufprall zersprang die Frontscheibe, die Scheibenwischer wurden zerstört und das Dach eingedrückt. Den Schaden von insgesamt 2.034 Euro verlangte der Ehemann vom Eigentümer des Grundstücks. Schließlich sei er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Amtsgericht verneint Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Der Grundstückseigentümer zahlte nicht, so dass der Autobesitzer Klage vor dem Amtsgericht München erhob. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor. Grundsätzlich sei ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben seien. Es sei zunächst Aufgabe jedes Einzelnen, sich selbst zu schützen. Eine Rechtspflicht bestehe erst dann, wenn besondere Umstände Sicherungsmaßnahmen zum Schutze Dritter gebieten. Solche Umstände könnten sich aus der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, den konkreten Schneeverhältnissen und Art und Umfang des Verkehrs ergeben.

Schneegittern war nicht vorgeschrieben

Solche Umstände lägen hier nicht vor. Das Anbringen von Schneegittern sei nicht vorgeschrieben. Die Dachneigung habe lediglich 25 Grad betragen und mit einer Höhe von sechs Metern sei das Gebäude auch nicht sehr hoch. Dieses läge auch in Oberbayern, also einem eher schneereichen Gebiet. Da die hier Wohnenden ohnehin mit der Gefahr von Schneelawinen vertraut seien, bedürfe es keiner zusätzlichen Warnung.

Abstellen des Fahrzeugs erfolgte auf eigenes Risiko

Auf der Ostseite sei zudem nicht geräumt gewesen. Damit sei erkennbar gewesen, dass ein Parken dort nicht gewollt war. Genauso erkennbar gewesen seien die Schnee- und Eismassen auf dem Dach. Das Abstellen des Pkws erfolgte daher auf eigenes Risiko.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 755
ZMR 2014, 755

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12736 Dokument-Nr. 12736

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12736

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung