Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 09.03.2017
- 274 C 21792/16 -
eBay: Anfechtung eines Kaufvertrags bei versehentlicher Aktivierung des Sofortpreisverkaufs zu einem Euro möglich
Verwendung richtiger juristischer Terminologien für Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung nicht erforderlich
Wer irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu einem Euro aktiviert, kann dies unverzüglich anfechten. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen Kaufvertrags zurück.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend des 16. Juni 2016 stellte der Beklagte, ein erfahrener eBay-Verkäufer dessen Muttersprache nicht Deutsch ist, in München über die Internetplattform "eBay" einen Koffer mit Neuwert von 300 bis 700 Euro zum Sofortkaufpreis von einem Euro ein. Kurz darauf nahm der Kläger aus Bottrop dieses Angebot an und teilte dem Beklagten anschließend mit, er wolle den
"Sorry, das war als eine Auktion gedacht! Leider waren Sie schneller, wie ich den Fehler merkte! Ich werde es von meiner Seite Annulieren, da sie die Zeit der geboten haben wie es bearbeitet wurden ist."
Der Kläger trat wegen Nichterfüllung vom
Beklagter beteuert Verwechslung beim Einstellen des Angebots
Der Beklagte behauptet, ihm sei bei der Erstellung des Angebots ein Fehler unterlaufen. Er habe eine "Auktion" mit einem Startpreis von einem Euro erst einmal als Vorschau erstellen und noch gar nicht aktivieren wollen. Die Buttons für beide Verkaufsarten seien derart angeordnet, dass eine Verwechslung möglich sei. Er sei nur kurz auf die Toilette gegangen und habe sich mit seiner Tochter unterhalten, als ihn das Vibrieren seines Handys klar gemacht hätte dass der Koffer bereits verkauft sei. Er habe den Koffer niemals für nur einen Euro verkaufen wollen, tatsächlich inzwischen über eine eBay-Auktion für 361 Euro anderweitig verkauft.
Der Beklagte ist der Ansicht, die oben im Wortlaut wiedergegebene Mitteilung habe jedenfalls als
AG bejaht Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Erklärungsirrtums
Das Amtsgericht München gab dem Beklagten Recht, da bereits kein
Verwechslung beim Einstellen der Anzeige nicht ausgeschlossen
Nach Inaugenscheinnahme der Website erscheine es dem Gericht durchaus möglich, dass ein Fehler wie vorliegend passieren könne. Zum einen lägen die entsprechenden Eintragsfelder bzw. Buttons eng neben- oder übereinander, so dass eine Verwechslung möglich sei. Zudem wechsele
Verwendung richtiger juristischer Terminologien nicht erforderlich
Auch wenn der Beklagte in Abweichung vom Gesetzeswortlaut "Fehler" statt "Irrtum" und von "Annulieren" statt "anfechten". geschrieben habe, sei die Verwendung der richtigen juristischen Terminologie für die Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung nicht erforderlich.
Das Berufungsgericht hielt zwar den Vertrag aufgrund unzweifelhaft eindeutiger Erklärungen für zunächst geschlossen, sah aber in der Erklärung des Beklagten ebenfalls eine wirksame
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BGH zum Schadensersatzanspruch bei vorzeitig abgebrochener eBay-Auktion
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 284/14]) - "Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungsobjekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 42/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25414
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25414
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.