wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 12.12.2011
273 C 8790/11 -

Insolvenzverwalter kann Versicherungsvertrag im Insolvenzfall des Versicherungsnehmers kündigen

Ausschluss des Kündigungsrechts nur bei unpfändbaren Forderungen

Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers einer Riester-Rentenversicherung kann der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag kündigen und die Auszahlung des dem Versicherungsnehmer zustehenden Betrages an die Insolvenzmasse verlangen, solange noch keine staatlichen Förderzulagen geflossen sind. Die Möglichkeit einer späteren Förderung reicht nicht aus, um eine Unpfändbarkeit anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Berlinerin beantragte Anfang 2010 Privatinsolvenz. Zu ihrem Privatvermögen gehörte eine Riester-Rentenversicherung. Der Insolvenzverwalter kündigte diesen Versicherungsvertrag und forderte die Versicherung auf, den Rückkaufwert mitzuteilen und an die Insolvenzmasse auszuzahlen, um daraus dann die Gläubiger zu befriedigen. Die Versicherung weigerte sich. Der Riester-Rentenversicherungsvertrag sei unpfändbar und könne daher auch nicht vom Insolvenzverwalter gekündigt werden.

Kündigung des Versicherungsvertrags wirksam

Das Amtsgericht München gab dem Insolvenzverwalter Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag wirksam gekündigt habe. Ein Ausschluss des Kündigungsrechts liege nicht vor. Ein solcher sei bei unpfändbaren Forderungen gegeben. Eine solche sei hier allerdings nicht anzunehmen. Unpfändbar seien nur geförderte Altersvorsorgevermögen, die bloße Möglichkeit einer späteren Förderung sei dabei nicht ausreichend. Vorliegend sei jedoch eine Förderung in Form von staatlichen Zulagen auf das Kapital noch nicht erfolgt. Die Versicherungsnehmerin habe die gezahlten Beiträge auch nicht bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Exkurs

Ein Insolvenzverwalter kann bei laufenden Versicherungsverträgen wählen, ob er diese weiter erfüllt oder kündigt, § 103 Insolvenzordnung (InsO). Bei Kündigung eines Versicherungsvertrages entsteht ein Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes, der Betrag fließt dann in die Insolvenzmasse ein, aus der die Gläubiger befriedigt werden. Gemäß § 36 InsO gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, nicht in die Insolvenzmasse. Dazu gehören auch unpfändbare Gegenstände und Werte. In diesem Fall könnte auch der Vertrag nicht gekündigt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Insolvenzrecht | Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15581 Dokument-Nr. 15581

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15581

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung