Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 04.08.2008
- 231 C 2536/08 -
Autokauf: Bei der Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" muss man mit Mängeln rechnen
Verkäufer hat Mängel nicht arglistig verschwiegen
Die Bezeichnung eines gebrauchten Autos als „Bastlerfahrzeug“ lässt darauf schließen, dass die an ihm vorhandenen Mängel erheblich sind. Ein Käufer kann sich anschließend nur auf die Behauptung berufen, er sei von lediglich geringfügigen Mängeln ausgegangen, wenn er vorher ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Autos gefragt hat.
Im November 2004 erwarb der spätere Kläger vom späteren Beklagten einen VW, Typ 1 HXO zum Preis von 1650 Euro. In dem
Käufer wirft Verkäufer arglistige Täuschung vor
Nach dem der Verkäufer eine Reparatur ablehnte, trat der Käufer im Dezember 2007 vom Vertrag zurück und verlangte seinen Kaufpreis vom Verkäufer. Dieser habe ihn arglistig über die
Richterin weist die Klage wegen Verjährung ab
Der Käufer erhob darauf hin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab: Der Rückzahlungsanspruch sei verjährt. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges sei im November 2004 gewesen, so dass
Richterin: Verkäufer hat die Mängel nicht arglistig verschwiegen - Verkäufer sprach von "Bastlerfahrzeug"
Der Käufer könne sich nicht darauf berufen, dass der Verkäufer ihm
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 02.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7367
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7367
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.