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Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2017
- 213 C 7386/17 -
Finder eines iPhones hat keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Smartphones
Apple Support muss gesperrtes Telefon nicht freischalten
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Finder eines Mobiltelefons keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Mobiltelefons hat - auch nachdem er der Eigentümer geworden ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits ist
Finder erhält Telefon nach Ablauf der 6-Monats-Frist lediglich in dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zustand
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Soweit sich der Kläger auf seine Rechte als
§ 973 BGB Eigentumserwerb des Finders:
(1) 1. Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der
2. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24820
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