Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 23.07.2007
- 212 C 23532/06 -
Gebrauchtwagenhändler kann sein Privatauto ohne Gewährleistungsansprüche verkaufen
Auch ein Autohändler kann ein Privatmann sein
Ein gewerblicher Autohändler kann bei Verkauf seines Privatwagens die Gewährleistung ausschließen; er wird insoweit wie ein Privatmann beurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im August 2005 wandte sich der spätere Kläger an den späteren Beklagten, um dessen gebrauchten BMW Touring zu kaufen. Der Verkäufer war zwar auch als
Richterin: Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart
Auf Grund des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bestehe kein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Daher sei es auch unerheblich, ob die vorgetragenen Mängel überhaupt vorgelegen hätten.
Verkauf als Privatmann
Der Beklagte habe den Verkauf als Privatmann und nicht in Ausübung seines Gewerbebetriebes vorgenommen. Das ergäbe sich aus der Tatsache, dass es sich um seinen Privatwagen handele, der nicht im Bertriebsvermögen geführt werde. Dass der Beklagte auch
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 06.10.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6801
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6801
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.