wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RAin Annette Rennert, Meissen(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentums-
recht
und beschäftigt sich mit: Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht, Verwaltungsrecht, Insolvenzrecht, Baurecht, sowie Forderungseinzug und Zwangsvollstreckungen
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Annette Rennert
RAin Astrid Gehrmann, Aachen(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwältin für Familienrecht und beschäftigt sich mit: Familienrecht, Erbrecht und Zivilrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Astrid Gehrmann
RA Christian Mische, Kassel(beschäftigt sich mit: Internetrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Christian Mische
RA Roland Wildenhayn, Bad Lobenstein(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Roland Wildenhayn
RA Jens-D. Schulze, Berlin(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeits-
recht und Strafrecht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Jens-D. Schulze
RA Ulf Berlinghoff, Bad Nauheim(beschäftigt sich mit: Vertragsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Ulf Berlinghoff

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 06.05.2009
212 C 1623/09 -

Flugzeitänderung und 5 Stunden längerer Flug - Kunde kann vom gebuchten Flug ohne Stornokosten zurücktreten

Flug nach Thailand sollte plötzlich morgens beginnen und eine um 25 Prozent längere Flugzeit benötigen

Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Der spätere Kläger hatte bei einem Reiseunternehmen eine 17-tägige Thailandreise gebucht und dabei eine Anzahlung von 696 Euro geleistet. Die Reise sollte im Februar 2009 stattfinden. Als Abflugzeitpunkt war 14.20 Uhr in Frankfurt vereinbart, die Ankunft sollte am nächsten Tag um 12.20 Uhr in Bangkok sein.

Abflugzeitpunkt von 14.20 Uhr auf 9.05 Uhr vorverlegt - 5 Stunden längerer Flug

3 Monate vor dem Abreisedatum änderte das Reiseunternehmen die Abflug – und Ankunftszeiten. Nunmehr sollte schon um 9.05 Uhr gestartet werden, die Ankunft in Bangkok war jetzt am nächsten Tag um 12.15 Uhr.

Kunde will den Flug nicht mehr antreten

Darauf hin erklärte der Kunde seinen Rücktritt vom Reisevertrag. Die Reiseleistung sei ganz erheblich verändert worden. Die Vorverlegung der Reisezeit verlängere diese nicht nur, sondern erweitere die Anreise um eine zusätzliche Nacht. Schließlich wohne er nicht in Frankfurt und müsse sich daher erst zum Flughafen begeben. Er wolle daher seine Anzahlung zurück.

Reiseunternehmen hält Flugzeitverlängerung für zumutbar

Werbung

Das wollte jedoch das Reiseunternehmen nicht. Bei einer Fernostreise sei die Verlängerung der Flugzeit um 5 Stunden und 15 Minuten zumutbar. Die Transferzeiten vom Wohnsitz des Reisenden seien nicht relevant. Der Kunde könne natürlich stornieren, bekomme aber seine Anzahlung nicht zurück, sondern schulde noch Stornogebühren.

Richterin: Kunde kann vom Vertrag zurücktreten - wesentliche Änderung der Reiseleistung liegt vor

Die zuständige Richterin beim AG München gab dem Reisenden jedoch Recht. Er habe wirksam vom Reisevertrag zurücktreten können, da die Änderung der Flugzeiten im vorliegenden Fall eine wesentliche Änderung der Reiseleistung darstelle. Zwar habe sich die Beklagte mit dem Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten eine Änderung vorbehalten. § 651 a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches schränke dieses Recht jedoch ein. Danach bestehe bei einer wesentlichen Änderung ein Rücktrittsrecht.

25 Prozent längere Flugzeit

Eine Verlängerung der Flugzeit von ca. 14 Stunden plus Zeitverschiebung auf ca. 19 Stunden plus Zeitverschiebung beinhalte eine Steigerung der reinen Flugzeit um mehr als 25 Prozent, zum anderen seien 5 Stunden auch absolut gesehen eine so lange Zeit, dass sie auch und gerade bei Langstreckenflügen nicht vernachlässigt werden können.

Kunde kann nicht mehr morgens anreisen

Außerdem ermögliche die Vorverlagerung der Abreisezeit es dem Kläger nicht mehr, die Anreise zum Flughafen Frankfurt am Morgen des Abflugtages zu beginnen und erweitere damit die Reise um eine weitere Nacht. Dass ein Reisender regelmäßig von seinem Wohnsitz zum Flughafen anreisen müsse, sei für die Beklagte erkennbar. Dies gelte auch für den Umstand, dass die Flugzeiten für die Organisation einer solchen Anreise zum Flughafen regelmäßig von erheblicher Bedeutung sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2009
Quelle: ra-online, Amtsgericht München

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8795

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8795 Dokument-Nr. 8795


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


20.11.2009, 01:00 Uhr von Redaktion »

Flugzeitänderung und 5 Stunden längerer Flug - Kunde kann vom gebuchten Flug ...

Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.