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Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2016
- 191 C 17044/16 -
Keine Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes
Versicherungsschutz besteht nur für konkret und abschließend in Versicherungsbedingungen aufgeführte Ereignisse
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 39-jährige Kläger aus Stuttgart ist blind und infolgedessen auf seinen Blindenführerhund angewiesen. Er hatte bei der beklagten Versicherung eine
Reisender sieht Bedingungen für Versicherungsfall erfüllt
Der Kläger war der Auffassung, dass der Fall nicht anders zu beurteilen sei, als wenn eine sehende Reiseperson wegen einer Erkrankung plötzlich ihr Sehvermögen verliere, was ja ein
Amtsgericht verneint Eintrittspflicht des Versicherers
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Zwar sei dem Kläger insoweit Recht zu geben, dass er ohne seinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Reiserücktrittsversicherung: Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist nicht versichert
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 281 C 8097/10]) - Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung aufgrund unerwarteter Wiederaufnahme der Chemotherapie
(Landgericht Köln, Urteil vom 07.11.2013
[Aktenzeichen: 24 S 15/13])
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Dokument-Nr. 24559
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