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Amtsgericht München, Urteil vom 02.06.2016
- 161 C 22917/15 -
Hinter Bordsteinkanten befindliche große Steine auf Grünanlagen von Parkplätzen müssen nicht gesondert von Schnee befreit werden
Räum- und Streupflicht besteht nur im Rahmen des Zumutbaren
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, dass bei starkem Schneefall große Steine oder Felsbrocken auf Grünanlagen von Parkplätzen von Schnee geräumt werden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer einer Geschäftsentwicklungsfirma in Rheda-Wiedenbrück befuhr im Februar 2015 abends mit dem Audi Q7 in Neuried den
Amtsgericht: Kläger ist selbst für Schaden verantwortlich
Das Amtsgericht München gab dem Grundstückseigentümer und dem
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Der Grundstückseigentümer und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23967
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