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Amtsgericht München, Urteil vom 29.04.2004
- 155 C 12509/04 -
Koffer im Zug nach kurzem Nickerchen verschwunden - Reisegepäckversicherung muss nicht zahlen
Grob fahrlässiges Verhalten der Reisenden
Wer in einem Zugabteil, das für jeden problemlos zugänglich ist, einen Koffer unbeobachtet läßt, und er "irgendwann" gestohlen wird, kann von seiner Reisegepäckversicherung keinen Ersatz verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Im Fall befand sich eine Reisende auf einer
Gericht: Versicherungsnehmerin war grob fahrlässig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 2334
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