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Amtsgericht München, Urteil vom 24.04.2015
- 111 C 24091/14 -
Streit zwischen Schülern: Schläge mit einem Besenstil können im Einzelfall zu Schmerzensgeldanspruch führen
Bei nur geringfügigen Verletzungen ist Schmerzensgeld auch unter Berücksichtigung der Wiedergutmachungsfunktion im unteren Bereich anzusiedeln
Schläge mit einem Besenstil nach gegenseitigen Beleidigungen können im Einzelfall zu einem Schmerzensgeldanspruch von 250 Euro führen, wenn die Verletzungen geringfügig waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 26. Februar 2014 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern einer Hauptschule in München. Beide besuchten am Nachmittag eine Arbeitsgemeinschaft, während der es zwischen ihnen zu einem Wortgefecht kam. Nach dem Unterricht gab es eine
Versuch des Täter-Opfer-Ausgleich scheitert
Wegen des Vorfalls wurde von der Polizei ein Strafverfahren eingeleitet. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft sollte ein Täter-Opfer-Ausgleich herbeigeführt werden, jedoch hatten weder der verletzte Kläger noch dessen Mutter ein Interesse an dem Ausgleich. Der Beklagte und sein Vater hingegen hatten Bereitschaft dazu gezeigt.
Schüler verlangt 1.000 Euro Schmerzensgeld
Der Kläger verlangte von dem Beklagten dann über seinen Anwalt
Dem Schmerzensgeld innewohnende Genugtuungsfunktion ist als nur gering zu bewerten
Die zuständige Richterin sprach dem Kläger ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Kein Schmerzensgeld für Verletzung in der Schule
(Landgericht Ansbach, Urteil vom 18.06.2014
[Aktenzeichen: 2 O 1240/13]) - Streit unter Schülern: Schläger muss 1.000 Euro Schmerzensgeld für billigend in Kauf genommene Augenverletzung zahlen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
[Aktenzeichen: 26 U 31/13])
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Dokument-Nr. 22125
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