Wechsle direkt:
Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:
Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010
www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin
anhand von Aktenzeichen
Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.
anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten
Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.
Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.
Eine sehr komfortable Anwaltssuche
finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.
Probieren Sie es aus:
Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"unterteilt nach Bundesländern
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.
unterteilt nach Städten
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.
Nutzen Sie die entsprechende Browserfunktion
um zur letzten Seite zurückzukehren.
Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.
Wenn Reisegepäck erst verspätet auf einem Kreuzfahrtschiff ankommt, kann der Reisepreis pro Reisetag um 30 Prozent gemindert werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Werbung
Ein Ehepaar buchte bei einem Reiseunternehmen eine Mittelmeerkreuzfahrt in der Zeit vom 29.12.2007 bis 9.1.2008 zu einem Gesamtpreis von 1280 Euro pro Person. Als sie am Anreisetag bei der Anlegestelle des Schiffes in Genua ankamen, stellten sie fest, dass ihre Koffer, die sie am Flughafen aufgegeben hatten, nicht eingetroffen waren. Erst am 2.1.08 bekamen sie ihre Koffer mit Inhalt zurück.
Wegen dieser Beeinträchtigung minderten die Reisenden den Reisepreis für die 5 Tage um jeweils 90 Prozent und verlangten darüber hinaus Schadensersatz für entgangenen Urlaubsgenuss. Schließlich hätten sie die ganzen 5 Tage nur das anzuziehen gehabt, was sie am Tage der Anreise getragen hätten. Damit hätten sie an den Galaabendessen, den Theater- und Tanzveranstaltungen nicht teilnehmen können. Auf Grund ihrer Kleidung hätten sie sich so erheblich von den übrigen Reiseteilnehmern abgehoben, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen eine Art Spießrutenlaufen gewesen wäre. Daher hätten sie teilweise davon Abstand genommen. Außerdem hätte ihnen auch Sportkleidung für den Fitnessraum und die Sportprogramme gefehlt. Auch wären Hygiene- und Kosmetikartikel, Sonnenschutz sowie der Fotoapparat im Koffer gewesen. An Bord habe man zwar Kleidung kaufen können, allerdings nur T-Shirts, Herrenhemden, Unterwäsche und Sandaletten. Nachdem die Kleidung täglich gewaschen werden musste, seien sie auch immer wieder an die Kabine gefesselt gewesen. Auf Grund dessen habe auch eine Art Depression bei ihnen geherrscht, die Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude rechtfertige.
Das Reiseunternehmen weigerte sich zu bezahlen. Die Reisenden hätten Ersatzkäufe tätigen können. Eine derartige Reiseminderung oder ein Schadensersatz sei nicht gerechtfertigt.
Der zuständige Richter beim AG München gab dem Ehepaar nur zu einem Teil Recht.
Das Fehlen der Koffer stelle zwar eine Beeinträchtigung der Reise dar. Da aber die vielfältigen Leistungen der Reise durchaus auch mit dieser Kleidung (und der gekauften Ersatzkleidung) wahrgenommen werden hätten können und auch zum Teil wahrgenommen wurden, erscheine eine Minderung, die über 30 Prozent hinausgehe, nicht gerechtfertigt. Deshalb könne auch kein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zugesprochen werden.
Diese Meldung erschien bei uns am 27.07.2009.
Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?>
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 27.07.2009
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8208
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.
Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.
Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!
Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.
URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8208.htm