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Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.11.1992
215 C 355/92 -

Mietminderung bei Auftreten von Spinnen

Spinnen in einer Parterrewohnung sind kein Mietmangel

Spinnen in einer Parterrewohnung sind kein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Der Mieter einer Parterrewohnung mit Garten ärgerte sich über Spinnen in seiner Wohnung und machte eine Mietminderung geltend.

Kein erheblicher Mangel

Das Amtsgericht Köln, das den Fall zu entscheiden hatte, konnte in den Spinnen aber keinen erheblichen Mangel im Sinne von § 537 BGB erblicken. Unabhängig davon, in welchem Zustand das Gartenstück vor der Wohnung sei, liege kein Mietmangel vor.

Unvermeidbare Gegebenheit

Dass in einer Parterrewohnung in Zusammenhang mit einem davor befindlichen Gartenstück Spinnen auftreten, gehöre zu den unvermeidlichen Gegebenheiten einer Parterrewohnung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2013
Quelle: ra-online, AG Köln (zt/WM 93, 670/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern | Spinne | Ungeziefer
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1993, Seite: 670
WuM 1993, 670

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15767 Dokument-Nr. 15767

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