wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.09.2000
209 C 202/00 -

Bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt Abzug "neu für alt" 100 Prozent

Kein Schadensersatzanspruch für hochwertige Klosettbürste

Bei der Ermittlung eines Schadensersatzanspruches für eine mehrere Jahre alte Klosettbürste führt der vorzunehmende Abzug "neu für alt" dazu, dass ein Anspruch auf Zahlung schließlich nicht besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen ihre Mieter auf Schadensersatz für die Vornahme von Renovierungs- und Reparaturarbeiten, nachdem die Mieter aus der Wohnung ausgezogen waren. Die Klägerin war der Meinung, die Wohnung habe sich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befunden. Außerdem hätten die Beklagten die ihnen gemäß § 28 des Mietvertrages obliegende Verpflichtung zur Renovierung der Wohnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Es ist unerheblich, ob es sich um eine hochwertige oder um eine einfache Klosettbürste handelt

Das Amtsgericht Köln konnte keinen Anspruch auf Ersatz einer der geltend gemachten Mängel feststellen. Somit sei auch nicht die Zahlung von 186,10 DM im Hinblick auf eine angeblich von den Beklagten beschädigte, besonders hochwertige Klosettbürste zu verlangen gewesen. Ein Anspruch bestehe bereits deswegen nicht, da der vorzunehmende Abzug "neu für alt" bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste 100 Prozent betrage. Bei der Bemessung des Abzuges sei es aufgrund der spezifischen Beanspruchung einer Klosettbürste unerheblich, ob es sich um eine hochwertige oder um eine einfache Klosettbürste handele.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2001, Seite: 485
WuM 2001, 485

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11458 Dokument-Nr. 11458

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11458

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung