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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 29.03.2011
- 562 C 13120/10 -
Auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer haftet bei Unfall allein für Schaden
Nur Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehsteig fahrern
Ein erwachsener Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, das aus einer Hofeinfahrt ausfährt allein. In einem derartigen Fall geht die Betriebsgefahr des Autos auf Null zurück. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein erwachsener
Radfahrer muss Schaden zahlen
Das Amtsgericht Hannover gab dem
Gericht: Radfahrer fuhr verbotswidrig
Es führte aus, dass ein verbotswidrig auf dem
Bürgersteige für radfahrende Kinder bis 10 Jahren
Bürgersteige seien für Fußgänger und
Betriebsgefahr tritt zurück
Selbst, wenn den Fahrzeugführer ein geringfügiges Mitverschulden wegen eines minimal überhöhten Ausfahrtstempos oder einer um Sekundenbruchteile verzögerten Bremsreaktion träfe, würde dieses einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil des leichtsinnig handelnden Radfahrers zurücktreten (OLG München, ZFSch 1997, 171; Schadenpraxis 1996, 371).
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§ 2 Abs. 5 StVO; § 823 BGB (rao)
1. Auf dem Fußweg dürfen gemäß § 2 Abs. 5 StVO nur Kinder bis zu 10 Jahren Fahrrad fahren.
2. Erwachsene Radfahrer, die auf dem Bürgersteig fahren, verhalten sich verbotswidrig. Sie haften daher bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, das aus einer Hofeinfahrt ausfährt, allein. In einem derartigen Fall geht die Betriebsgefahr des Autos auf Null zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/pt)
- Radfahrer auf dem Gehsteig haften bei Unfall auf der Kreuzung
(Amtsgericht München, Urteil vom 23.02.2005
[Aktenzeichen: 341 C 9394/04]) - Unfall bei Ausfahrt aus Tiefgarage mit verkehrswidrig fahrenden Radfahrer
(Amtsgericht München, Urteil vom 03.08.2007
[Aktenzeichen: 344 C 26559/05]) - Alleinhaftung des Radfahrers auf Gehweg bei Kollision mit Grundstückseinfahrer
(Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.03.2007
[Aktenzeichen: 8 O 1790/06])
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Dokument-Nr. 11702
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