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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.05.1994
- 510 C 705/94 -
1.000,- DM Schmerzensgeld wegen Kurzhaarschnitt nach fehlerhafter Dauerwellenbehandlung
Reaktive depressive Verstimmungen
Eine Kundin, die sich nach einer unsachgemäßen Dauerwellenbehandlung die Haare kurz schneiden lassen muss, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall sollte ein
1.000,- DM Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den
Mangelnde Aufklärung über Risiken
Die Kundin sei mangelhaft aufgeklärt worden, stellte das Gericht fest. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 10195
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