wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2005
503 C 3987/05 -

Abstellen eines Rollators im Treppenhaus ist zulässig

Kein vertragswidriger Gebrauch des Mieters

Gehbehinderte Menschen dürfen ihren Rollator im Hausflur abstellen, wenn genug Platz ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Mieterin (Beklagte), die im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnte, ihren Rollator unten im Hausflur ab. Ebenso stellte eine weitere Mieterin ihren Rollator ab. Ein dritter Mieter, der im Erdgeschoss wohnte, stellte seine Gehhilfe im Keller ab, zu dem eine aus sechs Stufen bestehende Treppe vom Hauseingangsbereich hinunterführte.

Vermieter verweist auf Rettungsweg

Dem Vermieter wurden die Gehhilfen zu viel. Er verklagte die Mieterin aus dem 1. OG darauf, dass sie es zukünftig unterlassen solle, den Rollator im Hausflur abzustellen. Er trug vor, dass der vorgeschriebene Rettungsweg von 1,25 m durch die abgestellten Rollatoren nicht eingehalten werde.

Gericht: Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus ist vertragsgemäßer Gebrauch

Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab. Es führte aus, dass das Abstellen des Rollators im Hausflur keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstelle und der Vermieter daher keinen Anspruch auf Unterlassung habe.

Gehbehinderter kann Gehhilfe nicht die Treppen herauftragen

Wer eine Wohnung gemietet habe, müsse diese auch verlassen können, meinte das Amtsgericht. Bei alten und gebrechlichen Mietern bedeute dies, dass ihnen, soweit es das Platzangebot zulasse, die Möglichkeit gegeben werden müsse, ihre Gehhilfen unten im Hausflur abzustellen. Wer einen Rollator benötige sei grundsätzlich so gehbehindert, dass er ihn nicht in seine im ersten Obergeschoss gelegene Wohnung hinauf- und von dort auch wieder hinuntertragen könne.

Abstellen der Gehhilfen ist zur Zeit noch hinnehmbar

Dem Vermieter sei dahingehend Recht zu geben, dass bei grundsätzlicher Gestattung des Abstellens von Rollatoren im Hausflur bei zunehmender Überalterung der Mieter Probleme insoweit entstehen würden, dass immer mehr Mieter einen Rollator im Hausflur abstellen. Dies würde ab einer bestimmten Anzahl tatsächlich zu einer nicht mehr hinnehmbaren Einschränkung des Durchgangs und des Rettungsweges im Treppenflur führen. Auf diese Frage komme es im vorliegenden Fall aber nicht an, führte das weiter Gericht aus, da die bisher abgestellten zwei Rollatoren für den Vermieter und die anderen Hausbewohner hinnehmbar seien.

Gehhilfen können bei Gefahr schnell zur Seite geschoben werden

Der Durchgang / Rettungsweg sei zwar eingeschränkt, aber da die Rollatoren schnell und einfach weggeschoben werden könnten, liege eine übermäßige Einschränkung hier nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 3359
NJW 2006, 3359
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 819
NZM 2006, 819
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 27
WuM 2006, 27

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10992 Dokument-Nr. 10992

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10992

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung