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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 08.08.2018
- 412 C 2882/18 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines vergessenen Rauchmelders in einer Zwischendecke
Handwerker darf auf sachgerechte Arbeit anderer Unternehmer vertrauen
Wird bei Bauarbeiten ein Rauchmelder in einer Zwischendecke vergessen, steht dem Wohnungseigentümer später kein Anspruch auf Schadensersatz für Ortung und Demontage des Rauchmelders oder für Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover zu.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Südstadt-Bult in Hannover. Sie wollte eine im 2. Obergeschoss dieses Hauses liegende Wohnung sanieren lassen. Dabei sollten unter anderem die Decken der Zimmer der Wohnung abgehängt und mit Rigipsplatten verkleidet werden. Die Klägerin hatte zunächst einen Elektriker beauftragt, unter anderem die an den vorhandenen Zimmerdecken befindlichen
Rauchmelder piepst in Zwischendecke
Nach Ende der Renovierungsarbeiten wurde die Wohnung vermietet. Die Mieter vernahmen Ende November/Anfang Dezember 2016 ein regelmäßig alle 30 Sekunden wiederkehrendes, hohes piepsendes Geräusch. Es wurde schließlich festgestellt, dass Ursache des Geräusches ein an der alten Zimmerdecke montierter und jetzt über der abgehängten Decke befindlicher
Klägerin verlangt Kostenerstattung von Baufirma
Die Klägerin machte mit der Klage die
Amtsgericht weist Klage ab
Das Amtsgericht Hannover wies die Klage ab. Es sei nicht festzustellen, dass der Beklagte oder seine Mitarbeiter entsprechend der Behauptung der Klägerin den zunächst vom Elektriker demontierten
Beklagte durfte beim Einbau der Decke im Zweifelsfall von Funktionslosigkeit des Rauchmelders ausgehen
So komme etwa in Betracht, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2018
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 21377
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