wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.03.2018
410 C 12605/17 -

Reiseveranstalter muss Mehrkosten wegen Buchung einer Ersatzreise aufgrund Bau- und Reno­vierungs­arbeiten im ursprünglich gebuchten Hotel tragen

Vorliegen eines Reisemangels trotz Kenntnis von Bauarbeiten vor Reisebeginn

Kommt es im gebuchten Hotel zu Bau- und Reno­vierungs­arbeiten, so liegt darin ein Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende von den Bauarbeiten schon vor Reisebeginn erfuhr. Der Reisende kann in diesem Fall eine gleichwertige Ersatzreise buchen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar buchte für die Zeit vom 03.10. bis 14.10.2017 eine Flugpauschalreise nach Teneriffa. Im September 2017 wurde ihnen mitgeteilt, dass in dem gebuchten Hotel 22 Zimmer in der 8. und 9. Etage renoviert werden. Die Reiseveranstalterin konnte auch Nachfragen keine genauen Angaben zum Umfang der Arbeiten machen. Die Reisenden verlangten nachfolgend mehrmals die Buchung eines anderen Hotels. Die Reiseveranstalterin reagierte darauf mit der einseitigen Stornierung der Reise. Die Reisenden buchten daraufhin eigenmächtig eine Ersatzreise nach Teneriffa. Diese startete jedoch erst am 05.10.2017. Die Reisenden klagten nach der Reise auf Erstattung der Mehrkosten wegen der gebuchten Ersatzreise und auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten

Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Reisenden. Sie haben die Mehrkosten für die Buchung einer gleichwertigen Ersatzreise von der Reiseveranstalterin verlangen können. Aufgrund der Renovierungs- und Bauarbeiten im Hotel habe ein Reisemangel vorgelegen. Dabei spiele keine Rolle, dass bereits vor Reisebeginn klar war, dass zu den Arbeiten kommen werde. Es sei den Reisenden nicht zumutbar, die Reise trotz der angekündigten Arbeiten und der deswegen sicherlich zu erwartenden Beeinträchtigungen anzutreten. Dies gelte selbst dann, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen nur gering sei. Einen Erholungsurlaub ins Ungewisse müsse kein Reisender antreten.

Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Das Amtsgericht hat zudem den Reisenden den Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zuerkannt. Denn die Reisenden haben wegen des späteren Reisebeginns der Ersatzreise zwei Urlaubstage nutzlos aufgewendet. Dafür sei eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Tagesreisepreises zu zahlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2020
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2020, 18/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 18
RRa 2020, 18

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28662 Dokument-Nr. 28662

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28662

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung